Im Frühjahr 2021 hat das EU-Parlament beschlossen, das die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten verbessert werden muss. Nun war die Berichterstatterin, die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen (Grüne) auf Einladung der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg e.V. (GWO) im Café Kurswechsel zu Gast.
Gemeinsam besuchten Susanne Menge (Mitglied des niedersächsischen Landtags, Grüne) und Katrin Langensiepen in Begleitung von Daniel Fuhrhop (Oberbürgermeisterkandidat, parteilos) und Andrea Hufeland (Stadträtin, Grüne) das Café Kurswechsel in der VHS Oldenburg. Der Austausch drehte sich dabei um die Kernfrage, was das in der Entschließung beschriebene Auslaufen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung bedeutet.
Holger Schwecke (Werkstattratsvorsitzender GWO) beschreibt die damit verbundenen Sorgen der WfbM-Beschäftigten, dass ihr Arbeitsplatz durch diesen Beschluss gefährdet sei: „Kürzlich fragte eine Beschäftigte ihren Gruppenleiter, ob sie nach dieser Entscheidung noch zur Arbeit kommen dürfe.“ Katrin Langensiepen klärt hierzu auf: „Die Werkstätten werden nicht von heute auf morgen abgeschafft, das kann das EU-Parlament auch gar nicht. Es fordert Deutschland und andere Mitgliedstaaten dazu auf, das bestehende Werkstattsystem zu prüfen und Alternativen zu entwickeln.“ Diese Aufgabe sieht sie bei der kommenden Bundesregierung und bringt dabei die Forderung ein, das WfbM-Beschäftigte den Arbeitnehmer*innenstatus und einen Verdienst in Mindestlohnhöhe erhalten. Zudem sollten Instrumente wie das Budget für Arbeit, die Arbeitsassistenz und Inklusionsunternehmen gestärkt werden. „Es geht um ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Teilhabe.“, ergänzt Susanne Menge.
Gerhard Wessels (Vorstand GWO) warb an dieser Stelle für einen gesellschaftlichen Prozess, der im Austausch mit allen Beteiligten erfolgt: „Man muss alle an einen Tisch holen, damit praxistaugliche Alternativen und keine theoretischen Konzepte entstehen. Es darf nicht sein, dass durch eine Reform Menschen ihren Platz verlieren.“ Als Beispiel nannte er die missglückte Abschaffung der Werkstätten in England, wo nun viele Menschen mit Behinderung keine Arbeitsmöglichkeiten mehr haben.
Alle Beteiligten waren sich in diesem Punkt einig: Die Weiterentwicklung von Teilhabemöglichkeiten hinzu einem inklusiveren Arbeitsmarkt darf nur so stattfinden, dass es für alle Menschen mit Behinderung einen guten und sicheren Platz im Arbeitsleben gibt.